Informationen zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die P S Gebäudemanagement GmbH ist bestrebt, ihre Website puresauberkeit.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) sowie der europäischen Norm
EN 301 549 (in Anlehnung an die Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 2.1,
Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die unter puresauberkeit.com veröffentlichte Website der P S Gebäudemanagement GmbH.
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, vorhandene Barrieren zu identifizieren und abzubauen, um eine möglichst vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Die PS Gebäudemanagement GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen für Gebäudereinigung und
Gebäudemanagement in der Region Hildesheim, Hannover, Magdeburg und Halberstadt. Zum Angebot
gehören unter anderem Glas- und Fensterreinigung, Treppenhausreinigung, Bauendreinigung sowie
weitere individuelle Reinigungsleistungen für Unternehmen und Privathaushalte.
Die Website dient der Information über diese Leistungen sowie der Kontaktaufnahme.
Sie können uns über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten (Kontaktformular, E-Mail, Telefon und WhatsApp) erreichen; ein Vertragsabschluss erfolgt nicht über die Website selbst.
Um die Nutzung für alle Menschen zu erleichtern, achten wir insbesondere auf:
Folgende Inhalte sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:
An der schrittweisen Verbesserung dieser Bereiche arbeiten wir.
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien
Inhalten? Teilen Sie uns das gerne mit – wir helfen weiter und bemühen uns um eine zeitnahe
Lösung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihre Hinweise nicht zufriedenstellend bearbeitet
haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Für die Überwachung
der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist bundesweit zuständig:
Diese Erklärung wurde am 15.07.26 erstellt. Grundlage der Bewertung ist eine Selbsteinschätzung.